Stellungnahme der FDP im Kreis Viersen zum Urteil bzgl. der Landratswahl

Zu den Grundsätzen eines Rechtsstaates gehört aber auch das Recht, gegen ein erstinstanzliches Urteil eines Gerichts – soweit zulässig – Rechtsmittel einzulegen, hier die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster.

Unter Würdigung der derzeit vorliegenden Informationen und nach Einholung rechtlicher Expertise vertreten der FDP-Kreisvorstand und die FDP-Kreistagsfraktion folgende Position:

  1. Die FDP-Kreistagsfraktion Viersen wird die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abwarten und diese angemessen prüfen und würdigen.
  2. Grundsätzlich vertritt die FDP-Kreistagsfraktion Viersen die Auffassung, dass der Kreistag keine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen sollte. Da dem Landrat eigene Rechtsmittel zustehen, kann er eine etwaige Berufung selbst einlegen. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die entstandene Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit dieser Wahl ausschließlich durch sein eigenes Handeln entstanden ist.
  3. Aufgrund seiner Befangenheit und im Hinblick auf das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf legen der FDP-Kreisvorstand Viersen und die FDP-Kreistagsfraktion Viersen dem Landrat nahe, sein Amt bis zur rechtskräftigen Entscheidung ruhen zu lassen.